Der Zweck des Verbandes
- Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und des Bundeskleingartengesetzes in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere durch die Förderung der Verbundenheit mit der Natur, der Umwelt und dem Landschaftsschutz. Der Verband ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Der Verband verfolgt den Zusammenschluss aller gemeinnützigen Kleingartenvereine im Stadtgebiet von Wuppertal.
- Der Verband unterstützt bei der Schaffung und Erhaltung von Kleingärten und Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 des Bundeskleingartengesetzes, unter Beachtung des geschlossenen Generalpachtvertrages und der Gartenordnung mit der Stadt Wuppertal sowie den sonstigen geschlossenen Pachtverträgen.
- Der Verband bietet fachliche und rechtliche Beratung und Betreuung seiner Mitglieder, insbesondere in Fragen des Umweltschutzes, der ökologischen Gartenbewirtschaftung und der Vereinsführung.
- Der Verband fördert die Sensibilisierung der Bevölkerung, insbesondere der Jugend, für die Bedeutung der Kleingärten auch als öffentliches Grün, um den Menschen die enge Verbindung zur Natur zu erhalten, durch Werbung, Aufklärung und Förderung.
- Sämtliche Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Ausgenommen sind Mittel zur Förderung einer Kleingartenanlage, insbesondere für den Ausbau und die Unterhaltung.
- Der Verband darf keine Person oder Institution durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Der Verband gibt sich neben der Satzung auch eine Geschäftsordnung.