Verbotene Hausmittel als Unkrautbekämpfung
Laut Gartenordnung ist die Unkrautbekämpfung mit chemischen Mitteln, Hebiziden usw. verboten. Hierunter fallen auch Hausmittel , z.B. Salze, Säuren sowie im Handel erhältliche Mittel die zur Unkrautbekämpfung zum Einsatz kommen.
Hier geht es zum Flyer der Landwirtschaftskammer NRW mit weiteren Einzelheiten.
Verfehlungen werden konsequent verfolgt und können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden und führen zur Kündigung des Pachtvertrages..