Informationen
Dein Bienengarten
Für interessierte Kleingärtner und Kleingartenvereine
So schaffst du ein Paradies für Bienen, Hummeln und Schmetterlinge.
Informationsschrift des Umweltinstituts München:
Entsorgung von Abfällen durch Verbrennen
Das Verbrennen von Abfällen im Kleingarten ist nicht erlaubt. Dies gilt für alle Abfälle, unabhängig davon, ob es sich um Hausmüll, Verpackungen, Holzreste, behandelte Materialien, schadstoffhaltige Stoffe oder Gartenabfälle handelt. Auch pflanzliche Abfälle dürfen nicht verbrannt werden, sobald sie als Abfall anfallen.
Bitte beachten Sie daher ausdrücklich:
Abfälle dürfen im Kleingarten weder verbrannt noch durch offene Feuer beseitigt werden.
Verbotene Mittel bei der Unkrautbekämpfung
Gemäß Gartenordnung sind chemische Mittel aller Art bei der Unkrautbekämpfung nicht zulässig. Aufgrund verschiedener Vorfälle in der letzten Zeit weisen wir auf folgendes nochmal hin und bitten um strikte Einhaltung. Verfehlungen werden an die zuständigen Behörden gemeldet.
- Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art ist verboten
- Unkrautbeseitigung darf nicht unter Verwendung chemischer Mittel erfolgen. Hierzu zählen auch Salze, Säuren und Laugen jeglicher Art sowie alle im Handel erhältliche Mittel. Grundsätzlich verboten ist die Unkrautbekämfung mit Herbiziden. Unter herbizide Mittel fallen alle frei verkäuflichen Sachen, z.B. Glyphosat = Roundup mit verschiedenen Zusatznamen wie, Keeper Unkrautfrei, Vorox Unkrautfrei und viele andere)
Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld bis 50.000 € belegt werden können.
- Pflanzenschutz ist nach Möglichkeit ohne chemische Pflanzenschutzmittel vorzunehmen, die Anwendung chemischer Mittel darf nur von einem ausgebildeten Fachberater (LVR) ausgeführt werden.
Stein-/Schottergärten haben in Kleingärten nichts zu suchen
Positionspapier des Landesverbandes Rheinland der Gartenfreunde e. V.