Informationen

Dein Bienengarten

Für interessierte Kleingärtner und Kleingartenvereine

So schaffst du ein Paradies für Bienen, Hummeln und Schmetterlinge.

Informationsschrift des Umweltinstituts München:

Verbotene Mittel bei der Unkrautbekämpfung

Gemäß Gartenordnung sind chemische Mittel aller Art bei der Unkrautbekämpfung nicht zulässig. Aufgrund verschiedener Vorfälle in der letzten Zeit  weisen wir auf folgendes nochmal hin und bitten um strikte Einhaltung. Verfehlungen werden an die zuständigen Behörden gemeldet. 

  1. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art ist verboten
     
  2. Unkrautbeseitigung darf nicht unter Verwendung chemischer Mittel erfolgen. Hierzu zählen auch Salze, Säuren und Laugen jeglicher Art sowie alle im Handel erhältliche Mittel. Grundsätzlich verboten ist die Unkrautbekämfung mit Herbiziden. Unter herbizide Mittel fallen alle frei verkäuflichen Sachen,  z.B. Glyphosat = Roundup mit verschiedenen Zusatznamen wie, Keeper Unkrautfrei, Vorox Unkrautfrei und viele andere)
    Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld bis 50.000 € belegt werden können.
     
  3. Pflanzenschutz ist nach Möglichkeit ohne chemische Pflanzenschutzmittel vorzunehmen, die Anwendung chemischer Mittel darf nur von einem ausgebildeten Fachberater (LVR) ausgeführt werden.

 

Stein-/Schottergärten haben in Kleingärten nichts zu suchen

Positionspapier des Landesverbandes Rheinland der Gartenfreunde e. V.

2019-05-08_Positionspapier_Schottergaerten.pdf