Kleingarten gesucht?

Interessieren Sie sich für einen Kleingarten?

Bevor Sie in irgendwelchen Zeitungs-Annoncen vergeblich stöbern, sollten Sie zunächst kompetente Beratung einholen. Sprechen Sie doch erst einmal mit dem Vorstand eines Kleingärtnervereins in Ihrem Wohnbezirk.
Alle wesentlichen Daten zu den Vereinen finden Sie unter Mitgliedsvereine. Viele Vereine nutzen  bereits die Möglichkeiten des Internets. Unter Freie Gärten finden Sie die freien Gärten dieser Vereine, wenn diese an den Stadtverband gemeldet wurden.

Wichtig: Wenn Sie einen Kleingarten pachten möchten!

Das Pachten eines Kleingartens bringt viele erfüllende Momente in der freien Natur mit sich. Es erfolgt die Aufnahme in die Gemeinschaft eines Vereins mit den entsprechenden Rechten und Pflichten, setzt aber auch Ihr Engagement für nachhaltiges und ökologisches Gärtnern und die Einhaltung einiger Bestimmungen und Regeln voraus.

Als PächterIn verpflichten Sie sich, die gültige Gartenordnung einzuhalten, aber auch die Satzung des jeweiligen Vereins anzuerkennen. Es sind in jedem Verein Gemeinschaftsarbeiten zu leisten, die sich der Pflege und Instandhaltung des Vereinsgeländes widmen. Diese können zwischen zehn und fünfzehn Stunden betragen.

Die Größen der Parzellen betragen in der Regel zwischen 250 und 350 m2, die Pacht beläuft sich aktuell auf 0,265 €/m2 pro Jahr. Hinzu kommen Beiträge für Versicherung und Mitgliedschaft und die individuelle Abrechnung von Wasser- und Stromverbrauch. In der Regel wird eine Aufnahmegebühr für den Verein fällig. Bitte erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Vereinen nach den exakten Kosten. Die Kosten für eine Parzelle werden durch ein Gutachten (Wertermittlung) festgelegt.

Bei der Bewirtschaftung Ihrer Parzelle wird Wert gelegt auf ein nachhaltiges und ökologisches Gärtnern, die Förderung der Artenvielfalt und umweltbewusstes, insektenfreundliches Bearbeiten des Gartens. Nach dem Bundeskleingartengesetz ist jede Pächterin, jeder Pächter verpflichtet, ein Drittel der Gartenfläche der sogenannten „kleingärtnerischen Nutzung“ zuzuführen; dies bedeutet: auf Obst- und Gemüseanbau wird in jedem Verein sehr viel Wert gelegt. Reine „Freizeitgärten“ sind nicht erwünscht und auch nicht gestattet. Die Fachberater oder auch die Vorstände der Vereine stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Fragen rund um die Bewirtschaftung Ihres Gartens zu beantworten.