Seminarplätze 2. Halbjahr 2023

Einzelheiten siehe Anhang

Dachbegrünung von Lauben und Vereinshäusern

Der Landesverband Rheinland der Gartenfreunde e.V. (LVR) hat eine Zoom-Präsentation am 28.03.2023 über begrünte Dächer ausgerichtet. Die Präsentation erfolgte durch die Fachfirma für Gründächer "OPTIGRÜN"
Der Vielfältigkeit eines Gründaches sind kaum Grenzen gesetzt, sofern die Statik stimmt, die Verantwortung liegt beim Verein bzw. Pächter. Selbst Steildächer bis 46° können durch zusätzliche Maßnahmen begrünt werden.
Aus den Unterlagen der Präsentation haben wir Auszugsweise die Dachbegrünungen ausgewählt, welche aufgrund des Gewichtes für Lauben- und Vereinsdächer in Frage kommen.
1. Leichtdach 55 kg.
2. Spardach 90 kg.
Einzelheiten zum Aufbau sind aus der nachstehenden Grundlage der Dachbegrünung ersichtlich. Für einen ersten Kostenüberblick empfehlen wir den Onlineshop von Optigrün.  (https://www.dachbegruenung24.de/produkte/ )

Grundlagen der Dachbegrünung, Auszug aus der Zom-Präsentation vom 28.03.2023

Achtung!

Vereine und Pächter erhalten vom Stadtverband Wuppertal der Gartenfreunde einen Zuschuss, welcher sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten richtet. Der Antrag kann formlos beim Stadtverband Wuppertal
gestellt werden.

 

 

Biotonnen-Leerung 2023

Die AWG hat die neuen Abfuhrtermine für 2023 bekanntgegeben.

►  Eine Bestellung von Biotonnen kann nur einmalig im Frühjahr erfolgen in Form einer Sammelbestellung durch den Vorstand des    
      jeweiligen Kleingärtnervereins.

►  Es sind ausschließlich die Biotonnen zu befüllen. Neben die Biotonne gestellte blaue Säcke, Baumstämme, Wurzeln oder sonstiges
     Gartenmaterial werden von der AWG nicht mitgenommen.

►  Kleingartenvereine sind von der regulären Sperrmüllabfahr ausgeschlossen. Jeder Kleingärtner hat Sperrmüll mit an seine
      private Adresse zu nehmen. Am entsprechenden Sperrmüll-Abfuhrtermin (private Adresse) kann der Sperrmüll dann
      ordnungsgemäß entsorgt werden.
      Bei großen Mengen lohnt sich die Aufstellung eines kostenpflichtigen Contrainers. Informationen dazu gibt es beim AWG-
      Gewerbeservice unter der Internet-Adresse,

 

2023 Ost-Biotonnenleerung

2023 West-Biotonnenleerung

     

Verbotene Mittel bei der Unkrautbekämpfung

Gemäß Gartenordnung sind chemische Mittel aller Art bei der Unkrautbekämpfung nicht zulässig. Aufgrund verschiedener Vorfälle in der letzten Zeit  weisen wir auf folgendes nochmal hin und bitten um strikte Einhaltung. Verfehlungen werden an die zuständigen Behörden gemeldet. 

  1. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art ist verboten
     
  2. Unkrautbeseitigung darf nicht unter Verwendung chemischer Mittel erfolgen. Hierzu zählen auch Salze, Säuren und Laugen jeglicher Art sowie alle im Handel erhältliche Mittel. Grundsätzlich verboten ist die Unkrautbekämfung mit Herbiziden. Unter herbizide Mittel fallen alle frei verkäuflichen Sachen z.B. Glyphosat = Roundup mit verschiedenen Zusatznamen wie, Keeper Unkrautfrei, Vorox Unkrautfrei und viele andere)
    Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld bis 50.000 € belegt werden können.
     
  3. Pflanzenschutz ist nach Möglichkeit ohne chemische Pflanzenschutzmittel vorzunehmen, die Anwendung chemischer Mittel darf nur von einem ausgebildeten Fachberater (LVR) ausgeführt werden.

Stein-/Schottergärten haben in Kleingärten nichts zu suchen

Positionspapier des Landesverbandes Rheinland der Gartenfreunde e.V.

Baumkontrolle und Baumpflege

Ab 07.10.2019 gilt in Wuppertal wieder eine Baumschutzsatzung. 
Nach wie vor hat jeder Verein jährlich seine Baumkontrollen vorzunehmen. Im belaubten und unbelaubten Zustand. Kranke bzw. umgestürzte Bäume sind unverzüglich dem Ressort 103 der Stadt Wuppertal anzuzeigen.

Die Fachfirma

Wupper Baumdienst
Baumkontrolle & Baumpflege
Michael Steu
Markomannenstraße 51
42105 Wuppertal
Tel.: 0177-185 6640
E-Mail: info(at)wupperbaumdienst.de
Internet:www.wupperbaumdienst.de

bietet Ihre Dienste allen Mitgliedsvereinen des Stadtverbandes Wuppertal der Gartenfreunde e.V. an und ist selbst Mitglied im KGV Hansa.