Beirat des Verbandes
Der Beirat als Kontrollorgan des Verbandes nimmt zwichen den Delegiertentagen wichtige Aufgaben für die Verbands-Mitglieder (Vereine) war. Er setzt sich zusammen aus je 2 Vertretern der einzelnen Bezirke (zur Zeit 15) sowie Vertreter der Verbandsorgane.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Beirates zählen u. a.:
- Beschlussfassung über den Kassenabschluss und die Vermögensübersicht
- Beschlussfassung über den Etat
- Entlastung des Verbandsvorstandes in kassenmäßiger Hinsicht
- Beschlussfassung über Beiträge und Umlagen
- Erlass von Geschäftsordnungen.
Der Beirat wählt alle zwei Jahre seinen Vorstand und tagt mindestens einmal pro Jahr.