Beirat des Verbandes

Der Beirat als Kontrollorgan des Verbandes nimmt zwischen den Delegiertentagen wichtige Aufgaben für die Verbands-Mitglieder (Vereine) war. Er setzt sich zusammen aus je 2 Vertretern der einzelnen Bezirke (zur Zeit 15) sowie Vertreter der Verbandsorgane.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Beirates zählen u. a.:

  • Beschlussfassung über den Kassenabschluss und die Vermögensübersicht
     
  • Beschlussfassung über den Etat
     
  • Entlastung des Verbandsvorstandes in kassenmäßiger Hinsicht
     
  • Beschlussfassung über Beiträge und Umlagen
     
  • Erlass von Geschäftsordnungen.

Der Beirat wählt alle zwei Jahre seinen Vorstand und tagt mindestens einmal pro Jahr.